Fehlerhafte Philips Beatmungsgeräte in der Schweiz
Seit Sommer 2021 ist das niederländische Unternehmen Koninklijke Philips N.V. gezwungen, mehrere Geräte, die die ganze Welt massiv betreffen, vom Weltmarkt zu nehmen, insbesondere fehlerhafte Modelle von Beatmungsgeräten, die ein Gesundheitsrisiko für Patienten mit Atemproblemen, insbesondere Schlafapnoe, darstellen[1].
Die Art und das Ausmaß des Falls veranlassten dann die Verbraucher weltweit, sich zu fragen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen in einer solchen Situation zur Verfügung stehen würden. Eine erste Initiative war der Abschluss eines Abkommens zwischen Philips und den USA, in dem sich das niederländische Unternehmen bereit erklärte, 58.000 Personen, die von den fehlerhaften Geräten betroffen waren, mit 1,1 Milliarden Dollar zu entschädigen[2], um alle Schadensersatzansprüche der Opfer gemeinsam zu regeln.
Anders als in den USA, wo die Sammelklage ihren Ursprung hat, ist eine solche Klage auf europäischer Ebene und insbesondere im Recht der Europäischen Union nicht möglich. Das europäische Recht verfügt über einen für seine Mitgliedstaaten verbindlichen Rechtstext, nämlich die Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher, die am 25. Juni 2023 in Kraft getreten ist. In ihrem Text sieht die Richtlinie in der Präambel unter anderem vor, „den Zugang der Verbraucher zum Recht zu verbessern“ (Ziff. 10) und folglich von qualifizierten Einrichtungen vertreten zu werden, die gegen Unternehmen klagen können (Art. 4 Ziff. 1). Dadurch ermöglicht es den europäischen Verbrauchern, in ihren Rechten und Interessen geschützt zu werden, wenn Unternehmen gegen europäisches Recht verstoßen.
Im Juni 2023 hat unsere Kanzlei, die zu einer der renommierten internationalen Anwaltsgruppen, dem Global Justice Network (GJN), gehört, mit Stolz und Würde ihren Willen unter Beweis gestellt, ihre Verpflichtungen fortzusetzen, indem sie hartnäckig an der Vertretung von Personen arbeitet, die in Europa durch die Nutzung dieser Geräte geschädigt wurden, und insbesondere zugunsten von Personen in der Schweiz, die die 28'188 in diesem Land verkauften Geräte genutzt haben. Gemeinsam mit der italienischen Verbraucherschutzorganisation ADUSBEF reichten unsere Gruppen eine erste europaweite Sammelklage gegen Philips ein, die sich auf die oben genannte Richtlinie stützte[3].