Rahmenabkommen: Schweiz und EU brechen Verhandlungen ab

Der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin verkündete am 26. Mai 2021 das Ende der Verhandlungen mit der Europäischen Union. Dies folgte auf ein Gipfeltreffen in Brüssel am 23. Mai 2021, bei dem Parmelin und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau von der Leyen, zusammentrafen. Keine der Diskussionen konnte zufriedenstellende Ergebnisse zu den strittigen Punkten bringen.

Derzeit gibt es fünf bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, die sich mit folgenden Themen befassen: Freizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft.

Diese Abkommen werden dank der freiwilligen Teilnahme der Schweiz auf dem neuesten Stand gehalten. Die Schweiz integriert die neuen Bestimmungen in ihr Recht, behält aber die Freiheit, sich zu verweigern.

Bereiten Sie sich auf den Brexit vor 24. Juni 2021 um 17 Uhr

Professor Duncan Fairgrieve, Senior Fellow in Rechtsvergleichung, British Institute of International and Comparative Law, und Professor für Rechtsvergleichung, Université Paris Dauphine PSL sowie Professor Gilles Cuniberti von der Fakultät für Recht, Wirtschaft und Finanzen an der Universität Luxemburg werden Ende dieses Monats eine vom Global Justice Network (GJN) organisierte Debatte präsentieren. Der Schwerpunkt dieser Debatte liegt auf den praktischen Auswirkungen des Brexit und der aktuellen Rechtslage. In dieser Debatte werden zwei Positionen verteidigt: eine Pro-Brexit-Seite auf der einen Seite und eine Gegen-Brexit-Seite auf der anderen.

Der Moderator dieser Debatte ist R.A. Carlos Villacorta von BCV Lex (Madrid, Bordeaux), ein Mitglied des GJIN-Komitees.

Das neue Lugano-Übereinkommen und seine Auswirkungen auf die Schweiz und die EU sowie das Thema Brexit

Das Lugano-Übereinkommen wurde am 16. September 1988 unterzeichnet. Sie betrifft die Zuständigkeit und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen. Seine Rolle ist parallel zum Brüsseler Übereinkommen von 1968.

Die Schweiz ist Vertragspartei dieser Konvention, die im Januar 1992 in Kraft getreten ist.

Im Jahr 2007 wurde die neue Version des Übereinkommens unterzeichnet, die diejenige von 1988 ablöst: Sie wird gemeinhin als "revidiertes Lugano-Übereinkommen" bezeichnet. Das Übereinkommen wird zwischen der EU und anderen Drittländern, darunter auch der Schweiz, geschlossen. Eine der wichtigsten Neuheiten ist die Anwendung auf alle EU-Mitgliedsstaaten mit der Möglichkeit des Beitritts von Drittstaaten gemäss Artikel 70 und 72 des Übereinkommens. Dies.  gilt für Zivil- und Handelssachen, was gemäß dem ersten Artikel Zoll-, Steuer- und Verwaltungssachen ausschliesst.

Die grenzüberschreitende Steuerplanung : GRIECHISCHE STEUERANREIZE


In den letzten Jahren hat Griechenland aktiv versucht, ein Anziehungspunkt für Ausländer zu werden. Dies hat zu einem Wettbewerb mit anderen europäischen Ländern geführt, wie Malta, Zypern und Portugal, die mit ähnlichen Anreizpraktiken arbeiten.

Der Plan "Golden Visa", verbunden mit der Aufenthaltserlaubnis in Griechenland (und damit der Freizügigkeit im gesamten Schengen-Raum), hatte sich vor allem im Jahr 2019 ausgezahlt. Ausländische Investoren, die dieses Visa erlangen wollten, konnten entweder durch Investitionen in Immobilien in Griechenland, oder in Anleiheaktien und Investmentfonds investieren. Doch es scheint, dass die Corona-Pandemie ihr Fortschreiten verlangsamt hat, denn die relativen Zahlen sind deutlich zurückgegangen.

Erbschaftsrecht und Nachlassplanung in Griechenland und im Ausland

Kopfschmerzen bereitet manchem der Versuch, sein Vermögen an seine Erben zu verteilen (Familienmitglieder oder nicht); auch die zu Beerbenden bleiben von davon nicht verschont, sei es mit oder ohne Testament.

Die Erbschaftssteuer bewegt sich zwischen 0 und 50% und hängt natürlich vom Verwandtschaftsgrad ab, aber auch von der Tatsache, ob es sich um Immobilien, Wertschriften, Bankeinlagen oder Wertsachen handelt. Weiter spielt es eine Rolle, ob die Vermögenswerte im Wohnsitzland, in der E.U. oder in einem anderen Staat verzeichnet sind, welcher Nationalität die Vererbenden und zu Beerbenden sind, usw. Spezielle Vorschriften gelten für Lebensversicherungspolicen, Aktiengesellschaften u.v.a.

Auswirkungen des Corona-Virus auf Buchungen von Flügen und Pauschalreisen sowie auf grössere und kleinere Veranstaltungen.

Die Schweiz, Griechenland und alle übrigen europäischen Ländern haben bestimmte Weisungen für die Annullierung oder das Verbot von grossen Veranstaltungen wie Konzerten, Versammlungen in offenen und geschlossenen Räumen für den Zeitraum vom März 2020 herausgegeben, damit die Ausbreitung des Virus beobachtet und falls nötig striktere Massnahmen ergriffen werden können.Die Annullierung der Veranstaltungen wird vom Gesetzgeber gemäss den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)in Genf unterstützt. Bei Kündigung der Teilnahme an Grossveranstaltungen besteht das Recht auf volle Entschädigung, welche von den Veranstaltern gewährt werden muss.Das Problem hingegen liegt bei den kleineren Versammlungen oder Reisen, wo gemäss Gesetz keine Annullierungsrecht vorgesehen ist. Hier soll jeder selber entscheiden, inwieweit er sich den möglichen Gefahren einer Ansteckung aussetzen will.