Die grenzüberschreitende Steuerplanung : GRIECHISCHE STEUERANREIZE


In den letzten Jahren hat Griechenland aktiv versucht, ein Anziehungspunkt für Ausländer zu werden. Dies hat zu einem Wettbewerb mit anderen europäischen Ländern geführt, wie Malta, Zypern und Portugal, die mit ähnlichen Anreizpraktiken arbeiten.

Der Plan "Golden Visa", verbunden mit der Aufenthaltserlaubnis in Griechenland (und damit der Freizügigkeit im gesamten Schengen-Raum), hatte sich vor allem im Jahr 2019 ausgezahlt. Ausländische Investoren, die dieses Visa erlangen wollten, konnten entweder durch Investitionen in Immobilien in Griechenland, oder in Anleiheaktien und Investmentfonds investieren. Doch es scheint, dass die Corona-Pandemie ihr Fortschreiten verlangsamt hat, denn die relativen Zahlen sind deutlich zurückgegangen.

Infolgedessen wurden neue steuerliche Anreize entworfen. Einerseits zielen sie auf die Rückführung junger griechischer Einwanderer ab, um den "Brain drain" des letzten Jahrzehnts umzukehren. Andererseits bestehen sie darin, Bürger aus Drittländern anzuziehen, die bereit sind, sich in Griechenland niederzulassen und zu arbeiten oder sogar zu investieren.

Für diejenigen, die sich entscheiden, sich in Griechenland als Selbstständige oder Angestellte in einem anderen Beruf niederzulassen, wird unter bestimmten Bedingungen eine Reduzierung von 50% ihrer Einkommenssteuer in den 7 Jahren nach ihrer Niederlassung in Griechenland eingeführt.

Gleichzeitig werden Rentner (ausländischer oder griechischer Herkunft) ermutigt, sich für eine Niederlassung in Griechenland zu entscheiden, wo ihre Steuerpflichten auf eine jährliche Einkommenssteuer von nur 7 % der im Ausland bezogenen Altersrente beschränkt sind, solange sie jetzt in Griechenland.

Dadurch wird ein vielfältiger Rahmen von Steueranreizen geschaffen, der bei richtiger Planung sowohl für die Rückführung von Griechen als auch für die Niederlassung anderer Berufstätiger oder Rentner besonders attraktiv sein kann.

Dank ihres Netzwerks in der Schweiz, ist unsere Kanzlei  vertraut mit Doppelbesteuerungsabkommen, EU-Richtlinien/Verordnungen und OECD-Empfehlungen, soweit sie in die nationalen Steuervorschriften enthalten. Wir verfolgen mit besonderem Interesse die Entwicklungen der griechischen Steuergesetzgebung im Verhältnis zum Ausland, um informiert zu sein und qualitativ hochwertige Dienstleistungen bei der grenzüberschreitenden Steuerplanung unserer Kunden anbieten zu können.