I- Vorstellung der neuen Steuer
Ein Novum in der Welt der Steuern: Am 1. Juli 2021 wurde im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Vereinbarung über die Harmonisierung einer globalen Körperschaftssteuer getroffen. Nach Verhandlungen einigten sich fast 130 Staaten auf eine Reform der Besteuerung multinationaler Unternehmen, die sich auf zwei Säulen stützt: zum einen auf eine neue Verteilung der Besteuerungsrechte, die nicht mehr ausschließlich nach dem Sitz des Unternehmens besteuert werden soll. Zweitens soll ein Mindeststeuersatz von 15 % auf Gewinne eingeführt werden. Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro wären von dieser Reform betroffen, die sich vor allem an die GAFAM-Unternehmen (Google, Apple, Facebook, Amazon und Microsoft) richtet.
Obwohl mehrere Länder, die als Steuerparadiese gelten, dem Abkommen zugestimmt haben, machen einige Länder keinen Hehl aus ihrer Abneigung. Dies gilt für Irland und Ungarn, die die Erklärung nicht unterzeichnet haben und die den Mindestsatz im Vergleich zu ihrem angewandten Satz für zu hoch halten.
Was die Schweiz betrifft, so hat das Eidgenössische Finanzdepartement angekündigt, dass sie unter bestimmten Bedingungen beitreten wird, und fordert die Anerkennung der "Interessen der kleinen innovativen Länder".
Die Folgen für diese Länder, einschließlich der Schweiz, wären natürlich wirtschaftlicher Natur.
Diese Steuerharmonisierung würde für alle multinationalen Unternehmen gelten, die von nun an auf die gleiche Weise besteuert würden, was jedoch für die Länder, die sie anwenden, nicht die gleichen wirtschaftlichen Auswirkungen haben würde. Auch dieses Abkommen wird angeprangert, insbesondere von der Nichtregierungsorganisation Oxfam, weil es nur den reichen Ländern zugute käme.
Andererseits wurde dieses Abkommen von mehreren Ländern begrüsst. Der französische Wirtschaftsminister Bruno Le Maire und der deutsche Wirtschaftsminister Olaf Scholz haben die Bedeutung dieses globalen Abkommens für mehr Steuergerechtigkeit anerkannt. Sie ermöglicht nämlich eine bessere Verteilung der Gewinne zwischen den Ländern, in denen diese großen Unternehmen produzieren, und den Ländern, in denen sie ansässig sind.
II- Folgen der neuen Steuer
Das Inkrafttreten einer solchen Maßnahme wird für 2023 erwartet. In der Praxis würde die Einführung der Mindeststeuer von 15 % es dem Heimatland des Unternehmens ermöglichen, die Steuer zu erheben, wenn sie in einem anderen Land mit weniger als 15 % besteuert wird. So müsste beispielsweise ein deutsches Unternehmen, das in Ungarn mit 9 % besteuert wird, 6 % an den deutschen Staat zahlen. Auf europäischer Ebene wird diese Reform es ermöglichen, Steuerhinterziehung zu vermeiden, die die europäischen Länder bis 2020 80 Milliarden an entgangenen Steuereinnahmen gekostet hätte.
In diesem Sinne hat dieses Abkommen auch Auswirkungen auf die Staaten, die es nicht unterzeichnet haben. Infolge des einheitlichen Steuersatzes könnte es in Ländern mit niedrigeren Steuern zu einer starken Verlagerung von Unternehmen kommen, die kein steuerliches Interesse mehr an einer Ansiedlung gerade in diesen Ländern haben.