NEUE ALLIANZ EUROPÄISCHER ANWALTSKANZLEIEN UNTERSUCHT DEN FALL CREDIT SUISSE

Zürich - Brüssel, 06. April 2023

Die Schweizer Anwaltskanzlei European Legal Consultancy, unterstützt von Experten der in der Schweiz ansässigen internationalen Allianz von Anwaltskanzleien Global Justice Network (GJN) (https://globaljusticenetwork.com), beginnt eine Untersuchung im Hinblick auf mögliche rechtliche Anfechtungen im Fall Credit Suisse.
Constantin Kokkinos von der Anwaltskanzlei European Legal Consultancy (ELC) in Zürich ist der federführende Anwalt eines internationalen Konsortiums von Anwälten mit hoher Expertise im Finanzrecht sowie bei Sammel- und Massenklagen.

European Legal Consultancy leitet die Untersuchung nach Schweizer Recht im Fall Credit Suisse mit der Unterstützung ihrer internationalen Partner.

Herr Kokkinos verfügt über umfangreiche Erfahrung und eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei Rechtsstreitigkeiten im Finanzbereich. Er vertrat erfolgreich eine grosse Gruppe von Mandanten gegen eine große internationale Bank im Fall der Lehman Brothers-Anleihen, der zu einem Vergleich auf hohem Niveau führte.  



Ein weiterer Experte von GJN ist Geert Lenssens von SQ-WATT, ein hochqualifizierter Anwalt mit Sitz in Brüssel (Belgien), der mehrere Mandanten in verschiedenen Finanzklagen gegen die Citibank, die Deutsche Bank und die Fortis Bank erfolgreich vertreten hat, die jeweils zu bedeutenden Vergleichen führten. Heute ist Herr Lenssens auch Mitglied eines Anwaltsteams, das eine Verbraucherstiftung im Fall Volkswagen und eine Gruppe von Mandanten im PFAS-Fall gegen 3M vertritt.

Weitere GJN-Spezialisten, die diese Untersuchung unterstützen, sind Gerard Rudden von ARQ Solicitors in Dublin (Irland), Carlos Villacorta von der in Madrid (Spanien) ansässigen BCVLEX, einer bekannten Anwaltskanzlei für Rechtsstreitigkeiten, und Stefano Bertone von der Turiner Kanzlei Ambrosio Commodo (Italien).  
 
European Legal Consultancy und die mit GJN verbündeten Experten werden sich bei ihren Recherchen auf vertragliche und gesetzliche Fragen konzentrieren, die sich aus der jüngsten Übernahme durch die Credit Suisse sowohl für die Anleihegläubiger von AT1 als auch für kleine und mittlere Aktionäre ergeben. Darüber hinaus werden sie die potenzielle Haftung Dritter im Rahmen der Transaktion untersuchen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einzelne Entscheidungsträger, sowie die Folgen für Aktionäre und Investoren, sowohl aus straf- als auch aus zivilrechtlicher Sicht.

Konstantin Kokkinos kommentiert: "Wir wissen von anderen rechtlichen Initiativen im Fall Credit Suisse, aber wir sehen, dass es immer noch eine große Nachfrage nach spezifischen Informationen über den Rechtsstreit sowie über die Alternativen zum Rechtsstreit wie Mediation und andere Formen der alternativen Streitbeilegung gibt. Wir glauben, dass unter den Opfern der Credit Suisse-Tragödie nicht nur die großen und kleinen AT1-Anleihegläubiger sind, sondern auch alle Arten von Aktionären. Das starke Image der Schweiz als Weltfinanzzentrum hat unserer Meinung nach durch diese Ereignisse ebenfalls schweren Schaden erlitten.".

Geert Lenssens fügt hinzu: "Ich freue mich, das Schweizer Team als Experte bei seiner Untersuchung zu unterstützen. Die ganze Finanzwelt war schockiert über die Art und Weise, wie die AT1-Anleihegläubiger ohne Wert gelassen wurden und die Aktionäre eine Art Trostpreis erhielten. Das Ganze erinnert mich an den Fall FORTIS in Belgien nach der Kreditkrise im Jahr 2008, der zu einem Vergleich in Höhe von 1,3 Milliarden führte.  Meiner Meinung nach sehe ich auch einen möglichen Konflikt mit Abschnitt 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die die Schweiz 1974 ratifiziert hat.

Die Expertenallianz wird jetzt mit ihrer Voruntersuchung beginnen und beabsichtigt, ihre Untersuchung bald abzuschließen. Sie planen, ihre Ergebnisse interessierten Anleihegläubigern und Aktionären zugänglich zu machen, um die aktuelle Situation und die Möglichkeit rechtlicher Schritte zu bewerten.