Die Schweiz, Griechenland und alle übrigen europäischen Ländern haben bestimmte Weisungen für die Annullierung oder das Verbot von grossen Veranstaltungen wie Konzerten, Versammlungen in offenen und geschlossenen Räumen für den Zeitraum vom März 2020 herausgegeben, damit die Ausbreitung des Virus beobachtet und falls nötig striktere Massnahmen ergriffen werden können.Die Annullierung der Veranstaltungen wird vom Gesetzgeber gemäss den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)in Genf unterstützt. Bei Kündigung der Teilnahme an Grossveranstaltungen besteht das Recht auf volle Entschädigung, welche von den Veranstaltern gewährt werden muss.Das Problem hingegen liegt bei den kleineren Versammlungen oder Reisen, wo gemäss Gesetz keine Annullierungsrecht vorgesehen ist. Hier soll jeder selber entscheiden, inwieweit er sich den möglichen Gefahren einer Ansteckung aussetzen will.
Für Reisen per Flugzeug bieten viele Fluggesellschaften bereits kostenlose Umbuchung an, damit die Reise auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden kann. Dasselbe gilt für Buchungen in Hotels, wo Umbuchungen normalerweise nicht möglich oder mit Unkosten verbunden sind. Hier zeigen sich die Veranstalter und Hotelbesitzer ebenfalls kulant.Falls sich Organisatoren als nicht flexibel erweisen und eine kostenlose Umbuchung verweigern, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Antrag mit ausdrücklicher Erklärung des Grunds der Annullierung oder Umbuchung zu verfassen und von den Organisatoren ebenfalls eine Antwort mit entsprechender Begründung in schriftlicher Form zu verlangen.
Auch raten wir Ihnen, sich mit Ihrer Versicherung zu verständigen und herauszufinden, bis zu welchem Grad diese bereit ist, Ihren allfälligen Schaden zu decken.
Tatsache hingegen ist es, dass die Fluggesellschaften keine Verpflichtung haben, Sie bei Stornierungen der Reise aus prophylaktischen Gründen zu entschädigen, mit Ausnahme der Flüge in Gebiete, welche als besonders gefährdet bezeichnet werden, es sei denn, Sie hätten bereits Anzeichen der Krankheit Covid-19, welche vom Corona-Virus ausgelöst wird. Dasselbe gilt für kleine Veranstaltungen.
Da die Situation im Moment sehr unklar ist und täglich neue Meldungen herausgegeben werden, empfehlen wir, dass Sie sich über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten sowie die Anweisungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für alle europäischen Länder verfolgen.